Bildrechte & Urheberrecht – kopierte und geklaute Bilder im Internet

Bildrechte verletzt, Urheberrechte ignoriert und somit landen kopierte und geklaute Bilder illegal ins Internet. Wenn man sich mit den verschiedensten Instagrammern, Bloggern und YouTubern in den letzten Wochen unterhält, scheint es eine neue Modeerscheinung geworden zu sein, Bilder und Videos zweckentfremden und als Eigentum von sich auszugeben. So scheinen Videoclips...

Bildrechte & Urheberrecht – kopierte und geklaute Bilder im Internet

Bildrechte & Urheberrecht – kopierte und geklaute Bilder im Internet

Inhaltsverzeichnis

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Bildrechte verletzt, Urheberrechte ignoriert und somit landen kopierte und geklaute Bilder illegal ins Internet. Wenn man sich mit den verschiedensten Instagrammern, Bloggern und YouTubern in den letzten Wochen unterhält, scheint es eine neue Modeerscheinung geworden zu sein, Bilder und Videos zweckentfremden und als Eigentum von sich auszugeben. So scheinen Videoclips von anderen Teilnehmern, Instagram-Bilder oder auch Fotos auf den Blogs „freies Gedankengut“ zu sein, jederzeit uneingeschränkt ohne Bildrechte nutzbar. Eine Quellangabe sowieso vollkommen überbewertet und es wirkt doch viel besser, wenn man bei seinen Followern mit Fotos von Orten angeben kann, wo man selbst nicht war.

Ein Copyright-Hinweis, Bildrechte oder eine URL wird einfach ignoriert oder herausgeschnitten, Videoclips aus den YouTube Kanälen heruntergeladen und einfach nach Facebook in die eigenen Pages hochgeladen. Quellnennung – natürlich auch hier Fehlanzeige.

Bildrechte & Urheberrecht

Da es auch mir in den letzten Wochen mehrfach passiert ist, dass Bildrechte und Urheberrechte auf dreiste Art verletzt wurden und die Antworten und Reaktionen der Personen absolut dreist und unverschämt teilweise waren, wurde es auch für mich einmal Zeit, in der Rubrik „Bloggerlife persönlich“ das Thema Bildrechte aufzugreifen und einerseits mit einigen „Missverständnissen“ bei Bildrechten aufzuräumen, aber auch klar zu machen, dass es kein Spass mehr ist.

Habe ich es auch vor einigen Jahren meine Bildrechte noch „toleriert“ und mir die Mühe gemacht, zum entfernen „lieb bitte bitte zu sagen“, so ist auch bei mir der Punkt gekommen, wo es einfach zu viel Zeit und Mühe kostet, die Antworten derjenigen nicht akzeptabel sind, so dass ich es nun auch mache, wie einige Reiseblogger schon seit einigen Jahren und diese Dinge nun sofort an eine entsprechende Bildrechte und Urheberrechte Kanzlei weiterleite.

Einige von euch kennen vielleicht die Situation von Jeremy Kunz von Reisewerk.ch dessen Inhalte einfach von einer bekannten Schweizer Zeitung übernommen wurden. Die Informationen, die damals durch das Netz gegangen sind, findet ihr z.B. noch bei Twitter.

Ich werde auch weiterhin meine Fotos gerne auf Anfrage zur Verfügung stellen, eigene Pakete für Blogger und Hotels zusammenstellen, die von Events berichten – jedoch wie bisher auch – ausschließlich mit Quellnennung und besonderen Regelungen.

Kopierte und geklaute Bilder im Internet – Bildrechte

In der heutigen Zeit ist es nicht mehr sehr schwer zu sehen, wo die Bilder auftauchen und wer eine Genehmigung und Bildrechte hat, bzw. wer einfach kopiert hat. Eine hilfreiche Anwendung ist hierbei z.B. Digimarc innerhalb des Adobe Paketes für Bildrechte und Urheberrechte.

Auch wenn das Bloggen von „Teilen und Kommentieren“, „Liken und Verbreiten“ lebt und existiert, so geht es immer noch um den Hinweis, wer die „Idee“ hatte und wer der Urheber ist. Dafür gibt es nicht ohne Grund die Funktionen „Embedded“ – sowohl bei Pinterest, bei Flickr und auch bei YouTube. Selbst Facebook-Inhalte kann man über die entsprechende Funktion problemlos in die eigene Webseite und den eigenen Blog einbauen und der Ursprung und die Bildrechte werden klar angezeigt, die Likes & Shares gehen zu Gunsten des Erstellers.

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Freebooting – das neue Phänomen bei Facebook und YouTube

Wer sich mit Videos beschäftigt und regelmäßig selbst eigenen Content in mühevoller „Kleinarbeit“ erstellt, nachbearbeitet und in das YouTube Portal hochlädt, möchte natürlich auch eine „gewisse Anerkennung“ bekommen. Sei dieses durch Videoabrufe, durch Likes und Kommentare oder auch neue Abonnenten. Ein weiterer interessanter Faktor bei YouTube ist natürlich auch die Monetarisierung, gerade wenn das Video oder der Kanal auch eine entsprechende Follower-Schicht hat und einige Abrufe generiert werden.

Wird das Video bei Facebook nun über den „Share“-Link eingebunden und geteilt, ist es perfekt! Der Facebook-User hat einen interessanten Content, den er mit seinen Followern teilen möchte, der Videoproduzent erhält die „Lorbeeren“ im Sinne von Views, Likes, neuen Abonnenten und ggf. den Werbeeinnahmen.

Wenn das Video jedoch einfach heruntergeladen wird und als eigenes „Facebook-Video“ neu hochgeladen wird, fehlt die Verbindung zum Ersteller der Bildrechte und Urheberrechte komplett. Die Videoanzeigen sind deutlich höher, da Facebook eigene Videos höher beachtet, die Reichweite der Facebook-Seite deutlich gesteigert, doch Werbeeinnahmen, Likes, etc. gehen nicht an den Produzenten und das Ranking wird negativ beeinflusst. Videos mit guten Views werden bei YouTube immer bevorzugt angezeigt.

Aktuelle Beispiele zeigen, wenn Videos sehr gut sind und 1 Million Abrufe generieren und bei Facebook neu hochgeladen werden, noch einmal weitere 3-10 Millionen Abrufe hinzukommen würden – nur diese 3-10 Millionen Aufrufe werden nicht mehr dem Ersteller gutgeschrieben. Eventuell etwas Ruhm, aber sonst auch nichts…

Wer den vom Produzenten angebotenen Share-Button unter dem YouTube Video verwendet, handelt fair und sicher – wer ein Video neu einstellt, was nicht sein Eigentum ist, macht sich strafbar und die Rechtssprechung ist eindeutig. Ein Herausreden – man hätte es nicht gewusst – wird nicht akzeptiert und die Strafen und Schadensersatzleistungen können sehr schnell, sehr hoch werden.

Die Frage ist natürlich, was kann ich tun, wenn mein Video bei Facebook oder anderen Seiten ohne Genehmigung oder Bildrechten hochgeladen wurde?

  • Screenshots der entsprechenden Seite erstellen, bevorzugt mit Datum. Notfalls mehrere Screenshots der Seite erstellen, damit alle Inhalte abgebildet werden und denjenigen auffordern, das Video entsprechend zu entfernen
  • Bei Facebook, wie aber auch bei YouTube besteht zusätzlich die Möglichkeit, die Urheberrechtsverletzung direkt zu melden. Es muss ein entsprechendes Formular ausgefüllt werden und in der Regel erhält man innerhalb von 24-48 Stunden sowohl von Facebook, wie auch YouTube eine Nachricht.
  • Schadensersatz geltend machen und sich an einen Anwalt mit Schwerpunkt Medienrecht wenden, der die nächsten Schritte – Abmahnung, Unterlassungserklärung, Schadensersatzklage einleitet.

Auch wenn ich selbst kein großer Freund davon bin, meine Videos und Fotos mit einem Branding auf Grund von Bildrechte und Urheberrechte zu versehen, so ist dieses doch noch immer die einfachste Möglichkeit, schon auf dem Foto und Video klar machen, dass es urheberrechtlich geschützt ist und erleichtert spätere Arbeiten gravierend und das „Herausreden“ wird schwieriger.

Es spricht in der heutigen Zeit überhaupt nichts dagegen einen Beitrag auf dem Blog zu erwähnen und zu teilen. Auf einen Link zu klicken ist heute ein Standard und auch ich zeige gerne, wo man die Location findet, wie das Bild aufgenommen ist oder verrate auch – welche Produkte ich verwende oder ich für neue YouTuber z.B. empfehlen kann.

INSTAGRAM – Regram, Repost, Sharing, Embed – Bildrechte

Bei Instagram ist es eine schwierige Situation und doch ist die Rechtssprechung – eigentlich – eindeutig. Lädt man ein Bild mit der Instagram App hoch, akzeptiert man natürlich die Terms of Service von Instagram, die Instagram das Recht einräumt, das verbreitete Bild nutzen dürfen. Doch als Privatperson ein Bild durch eine App per Regram oder Repost auf meinem eigenen Stream anzeigen, selbst wenn der Name des anderen Accounts sichtbar, ist rechtlich schwierig.

Ohne Genehmigung der jeweiligen Person (wobei man natürlich noch nicht einmal weiß, ob diese der Fotograf ist oder die Rechte zum Upload des Bildes besitzt) ist die Situation relativ klar und es dürfte ein klarer Verstoss gegen das Urheberrecht vorliegen. Wird die Person dann noch nicht einmal genannt – ist die Situation eindeutig.

Ich kann daher immer nur dringend empfehlen, sich eine schriftliche Genehmigung vorab einzuholen – ob per Instagram-Kontakt oder per Email und selbst dann ist man nicht einhundertprozentig auf der sicheren Seite.

Nutzt man für einen Blogpost für die Bebilderung einige tolle Bilder aus Instagram besteht auch hier, ähnlich wie bei YouTube oder Facebook die Möglichkeit des „Einbettens/Embed“ und man baut den Code entsprechend in die Webseite ein. Hier ist leider eine Schwäche von WordPress vorhanden, da der Code oftmals nicht richtig umgesetzt wird und das Design der Seite zerstört wird, das Bild nicht oder nur teilweise angezeigt wird. Nutzt man so wie ich es hier dargestellt habe die IFrame-Funktion, werden wesentliche Dinge des Bildes abgeschnitten, die ursprünglich vorgegeben sind. Der Urheber bekommt zwar oben zumindest die Erwähnung und die Option, dem Kanal zu folgen – aber auch dieses ist keine vernünftige und sichere Lösung.

Nutzung von Bildern durch Unternehmen, Webseiten, etc. – Preise und Honorare

Häufig gibt es auch die Anfragen von kommerziellen Webseiten oder Unternehmen, ob man ein Bild – unentgeltlich – nutzen darf. Der Fotograf oder die Quelle darunter wird natürlich angegeben. Der positive Aspekt ist sicherlich die Anfrage und das Interesse am Bild – im Vergleich zum einfachen Download und der Verwendung – aber für viele Unternehmen ist es noch immer der Versuch, günstig Content für die eigenen Seiten zu bekommen.

Ich kann euch auch daher nur raten, nicht jedes Angebot anzunehmen und vor allem niemals die Rechte am Bild vollständig und dauerhaft zu übertragen. Für manche Blogger mag ein Angebot für ein einzelnes Foto Beträge von EUR 100 oder mehr zu bekommen verlockend klingen, doch wenn der Reisekonzern anschließend die ganze Werbekampagne damit gestaltet und keinen Autor mehr angeben muss, ist es sicherlich kein fairer Deal.

Die Frage, die sich immer wieder stellt ist natürlich, welchen Preis kann ich bei kommerziellen Anfragen für ein Bild verlangen. Was ist eine faire Bezahlung für Blogger und was ist „Ausnutzen von Bloggern“. Man möchte schließlich auch als Blogger nicht als unverschämt gelten, wenn man sich nur einfach nicht auskennt und den persönlichen Wert für das Bild angibt.

Es gibt im Internet verschiedene Tabellen, in denen man einen ungefähren Preis für das einzelne Foto ermitteln kann. Hierbei hängt es ab von

  • Reichweite/Auflage, wo das Bild verwendet werden soll
  • Größe des Bildes (im Printbereich z.B. 1-spaltig, 2-spalting, erste Seite, etc.)
  • Erstverwertung oder Mehrfachverwertung
  • Soll das Bild Teil einer Serie sein, etc.

Der „Deutsche Journalistenverband“ (DJV) bietet auf der Webseite eine entsprechende Auflistung der möglichen Honorare – (Quelle DJV) für ein Bild an. Dort sind auch weiterführende Informationen vorhanden.

Wenn das Foto für eine Webseite oder Onlinemedien verwendet werden soll, hängt der Preis natürlich auch wieder von verschiedenen Faktoren ab:

  • Reichweite der Seite
  • Größe des Bildes
  • Exklusive Nutzung des Bildes oder zur freien Verfügung
  • Wird ein Link auf den Fotografen gesetzt oder nicht, etc.
  • Sollen die Bilder ausschließlich in sozialen Medien eingesetzt werden oder auch z.B. in Buchungsportalen (HRS, Trivago, Expedia, etc.)
  • Handelt es sich um einzelnes Bild oder um einen ganzen Satz von Bildern

Hierbei gibt es noch keine zuverlässigen Werte und die Honorare werden in der Regel immer persönlich vereinbart. Schaut man sich die Preisvorstellungen von verschiedenen Bloggern für die Nutzung von 10 Fotos für Flyer und Kataloge an, so liegen die Preise zwischen 50 EUR und 2.500 EUR. Von einem einheitlichen Wert kann dabei sicherlich nicht gesprochen werden.

Eben diese Werte sind auch dann entscheidende Werte bei einer Verletzung des Urheberrechts oder der illegalen Verwendung von euren Fotos. Wer die Bilder von anderen Seiten für seine eigene Webseite oder seine eigenen sozialen Medien nutzt muss häufig mit Schadensersatzforderungen von 100-300 EUR momentan pro Bild rechnen, hinzu kommen die Kosten für Anwälte, etc.. Somit kann ein einzelnes Bild schnell bereits Kosten von über 1.000 EUR nach sich ziehen. Klagen über die Verwendung von 100 und mehr nicht genehmigten Bildnutzungen kosteten bereits über 10.000 EUR, die auch in letzter Instanz von Gerichten bestätigt wurden.

Quellnennung / Nennung des Fotografen / etc. – Bildrechte

Häufig sieht man unter vielen Blogs unter fremden Fotos den Hinweis „Quelle: Pinterest“,  „Quelle: Google“ oder „Quelle: Internet“. Das dieses natürlich nicht rechtskonform für Bildrechte ist, dürfte sich nun selbstständig erklären. Die Verwendung der Bilder ist durch solche Anmerkungen in keinem Fall legalisiert und kann in kurzer Zeit durch entsprechende Bildrobots aufgespürt werden.

Die Verwendung von fremden Bildern benötigt immer die entsprechende Bildrechte Genehmigung des Fotografen (bzw. Bildagentur). Ausnahme sind Bilder, die ausdrücklich mit der Creative-Common Lizenz gekennzeichnet sind – aber auch hier ist der Fotograf und die Quelle in den meisten Fällen anzugeben. Weitere Informationen dazu jeweils beim entsprechenden Bild.

Die Rechtssprechung nennt ganz deutlich, dass die Nennung im Zusammenhang mit dem Bild bestehen muss und keine unklaren Sammelnennungen am Ende des Blogposts oder seitlich ohne klaren Bezug zum einzelnen Bild für Bildrechte erlaubt sind.

Sollte die Nennung nicht oder vollkommen fehlerhaft erfolgen, kann der Fotograf entsprechende Honorarkosten geltend machen und wird durch sämtliche Instanzen in der Regel auch Recht bekommen. Es gibt genügend Urteile in der Richtung, die diese Vorgehensweise bestätigen. Gleichzeitig ist es für viele Dokumentationen und auch für die Leser ein Unterschied, ob es ein gekauftes Bild aus einer Bilddatenbank zur Illustration ist oder für den Moment und in dem Zusammenhang aufgenommen wurde.

Der Fotograf alleine hat die Bildrechte und das Recht die Bildnennung einzufordern oder zu erlauben, diese nicht zu platzieren. Er alleine kann bestimmen, was als Quellnennung und in welcher Form anzugeben ist. Wird die Quelle von einem nicht-eigen-produzierten Bild weggelassen, kann der Fotograf sofort einen Schadensersatzanspruch geltend machen.

Bildrechte & Urheberrecht - kopierte und geklaute Bilder im Internet

FAZIT – Bildrechte und Urheberrechte, Bildnennung auf Blogs, sozialen Medien, etc.

Ich kann euch auch hier, wie in den verschiedenen Blogger-Workshops auch, immer wieder nur empfehlen, mit der Verwendung von Bildern aus anderen Quellen ohne Bildrechte – ganz vorsichtig zu sein. Lasst es euch auf jeden Fall schriftlich geben, wie es zu nennen ist und wer der Fotograf der Bilder ist. Ein Hinweis am Ende „Fotos von xyz“ reicht nicht aus.

Bevor ihr ein Bild für eure Blogs und eure sozialen Kanäle einsetzt, wo nicht ganz klar ist, woher das Bild kommt, kann ich nur abraten, die Bilder entsprechend zu verwenden. Bildrechte und deren Verletzung können dazu führen dass euer Kanal auf Dauer komplett gesperrt wird.

Wenn ihr eure Fotos für Projekte zur Verfügung stellt, klärt die Bedingungen vorher ab und nicht erst, wenn das Bild bereits in der Verwendung ist. Möchte der Verlag oder Kunde vorab eine Auswahl an Bildern haben, sendet diese Bilder in kleinerer Auflösung und mit einem klar sichtbaren Copyright-Hinweis auf dem Bild. Hat sich der Kunde entschieden, könnt ihr noch immer die Bilder in entsprechender Auflösung nachsenden.

Ich kann hierzu nur empfehlen ein Programm wie z.B. WeTransfer.com zu nutzen, wo ihr eine ganze ZIP-Dateien (bis 2GB) hochladen könnt (oder auch jedes Bild einzeln) und anschließend noch einmal die Bedingungen für die Nutzung herein kopieren könnt. Der Endnutzer bekommt diese Information noch einmal angezeigt und per Email zugesandt, bevor er die Datei(en) herunterladen kann. Ihr erhaltet anschließend eine Bestätigungsemail, dass die Bilder heruntergeladen wurden.

Wenn ihr ein Programm wie z.B. Adobe Lightroom nutzt (ca. 100 EUR für Mac und WIN) habt ihr dazu die Möglichkeit einen einfachen Bildrechte Copyright-Vermerk für alle Bilder zu hinterlegen. Eure Informationen zum Fotografen etc. können dazu in den EXIF-Daten des Bildes einfach hinterlegt werden und sind somit für jeden Nutzer sichtbar und klären über die Verwendung auf.

Bitte seid auch vorsichtig, wenn ihr Inhalte eines Bloggers veröffentlicht, da ihr nicht wist, ob das Model oder der Fotograf das Urheberrecht an den Bildern hat.

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